Wasserzisterne

Für die Errichtung einer dauerhaft installierten Wasserzisterne für Brauchwasser wird seitens der Gemeinde Pfarrkirchen bei Bad Hall eine einmalige Förderung in Höhe von 200 Euro unter folgenden Voraussetzungen gewährt:

  • das Fassungsvermögen der Zisterne muss mindestens 2 m³ beinhalten und
  • das Objekt muss an der Ortswasserleitung angeschlossen sein

Förderbeginn ist der 01.01.2023.

Die Auszahlung erfolgt nach Errichtung und Inbetriebnahme unter Vorlage einer Rechnung (Rechnungsdatum ab 01.01.2023) und Bekanntgabe einer Bankverbindung.

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