Taxigutscheine für Senior:innen, beeinträchtigte Personen und Mindestsicherungsbezieher:innen

Alle Senior:innen (ab dem vollendeten 70. Lebensjahr), alle Mindestsicherungsbezieher:innen sowie alle Personen mit einer Gehbehinderung gem. §29b StVO, die ihren Hauptwohnsitz in Pfarrkirchen bei Bad Hall haben, erhalten im Gemeindeamt Pfarrkirchen bei Bad Hall jährlich

60 Euro in Form von Gutscheinen (12 x 5 Euro),

die bei den Vertragstaxis eingelöst werden können:

Wie funktioniert das Gutscheinsystem:

  • Beim Bezahlen bei Taxifahrer:in abgeben
  • Einlösen zu jeder Uhrzeit möglich
  • Ein Gutschein (5 Euro) pro Person und Fahrt
  • Keine Regionsbeschränkung

Bei Fragen steht Ihnen das Bürgerservice gerne jederzeit zur Verfügung (07258/2433).