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Alle Senior:innen (ab dem vollendeten 70. Lebensjahr), alle Mindestsicherungsbezieher:innen sowie alle Personen mit einer Gehbehinderung gem. §29b StVO, die ihren Hauptwohnsitz in Pfarrkirchen bei Bad Hall haben, erhalten im Gemeindeamt Pfarrkirchen bei Bad Hall jährlich
50 Euro in Form von Gutscheinen (10 x 5 Euro),
die bei den Vertragstaxis eingelöst werden können:
Wie funktioniert das Gutscheinsystem:
Bei Fragen steht Ihnen das Bürgerservice gerne jederzeit zur Verfügung (07258/2433).