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Student:innen die in der Gemeinde Pfarrkirchen bei Bad Hall ihren Hauptwohnsitz haben und das 26. Lebensjahr vor Beendigung des beantragten Semester noch nicht vollendet haben, wird pro Semester ein Kostenersatz in Höhe von 80 Euro für die öffentlichen Verkehrsmittel zum oder am Studienort gewährt.
Die Antragstellung für den Studentenzuschuss ist für das abgelaufene Studiensemester frühestens ab Ende des Semesters (Wintersemester ab 01.03., Sommersemester ab 01.10.) und längstens bis zur Beendigung des darauffolgenden Semesters mittels Antragsformular, aktueller Studienbestätigung (Inskriptionsbestätigung) und Nachweis über die Fahrtkosten (z. B. Kopie des Fahrtickets oder Rechnungsbeleg) möglich. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Antragstellung für das betreffende Semester nicht mehr möglich.
Der Antrag kann entweder elektronisch (gemeinde@pfarrkirchen-badhall.ooe.gv.at) oder persönlich im Gemeindeamt gestellt werden.
Für Fragen steht Ihnen das Bürgerservice jederzeit gerne zur Verfügung (07258/2433).
Studentenzuschuss
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