Studentenzuschuss

Student:innen die in der Gemeinde Pfarrkirchen bei Bad Hall ihren Hauptwohnsitz haben und das 26. Lebensjahr vor Beendigung des beantragten Semester noch nicht vollendet haben, wird pro Semester ein Kostenersatz in Höhe von 80 Euro für die öffentlichen Verkehrsmittel zum oder am Studienort gewährt.

Die Antragstellung für das abgelaufene Studiensemester ist jeweils zu Semesterende möglich (Ende September/Ende März) und erfolgt mittels Antragsformular mit einer aktuellen Studienbestätigung (Inskriptionsbestätigung) und einem Nachweis über die Fahrtkosten (z.B. Kopie Fahrtticket, Rechnungsbeleg).

Der Antrag kann entweder elektronisch (gemeinde@pfarrkirchen-badhall.ooe.gv.at) oder persönlich im Gemeindeamt gestellt werden.

Für Fragen steht Ihnen das Bürgerservice jederzeit gerne zur Verfügung (07258/2433).

Studentenzuschuss

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