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Seitens der Gemeinde Pfarrkirchen bei Bad Hall wird ab dem Schuljahr 2022/2023 ein Zuschuss in Höhe von 100 Euro pro Monat (max. 10 Monate bzw. 1.000 Euro pro Schuljahr) zum schulgeldpflichtigen Privatschulbesuch während der Pflichtschulzeit (5. - 9. Schulstufe) unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
Der Zuschuss wird an die/den Erziehungsberechtigten ausbezahlt (per Überweisung auf die angegebene Bankverbindung).
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung.
Zuschuss Privatschulbesuch (75 KB) - .PDF