Gastschulbeitragsförderung für die 5.-9. Schulstufe

Seitens der Gemeinde Pfarrkirchen bei Bad Hall wird ab dem Schuljahr 2024/2025 ein Zuschuss in Höhe von 80 Euro pro Monat (max. 10 Monate bzw. 800 Euro pro Schuljahr) zum schulgeldpflichtigen Privatschulbesuch während der Pflichtschulzeit (5. - 9. Schulstufe) unter folgenden Voraussetzungen gewährt:

  • Vorlage einer Schulgeldbestätigung
  • Vorlage einer Schulbesuchsbestätigung
  • Schüler:in hat Hauptwohnsitz in der Gemeinde Pfarrkirchen bei Bad Hall (bei Zuzug oder Wegzug während des Schuljahres wird die Förderung nur für jeden vollen Monat aliquot ausbezahlt)
  • Es handelt sich um eine Schule mit Öffentlichkeitsrecht
  • Schriftliche Antragstellung - frühestens mit Ablauf des betreffenden Schuljahres und spätestens bis Mitte September nach Ende des jeweiligen Schuljahres mittels des von der Gemeinde auf der Website zur Verfügung gestellten Formulars

Der Zuschuss wird an die/den Erziehungsberechtigten ausbezahlt (per Überweisung auf die angegebene Bankverbindung).

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung.

Zuschuss Privatschulbesuch (74 KB) - .PDF