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Seitens der Gemeinde Pfarrkirchen bei Bad Hall wird ab dem Schuljahr 2024/2025 ein Zuschuss in Höhe von 80 Euro pro Monat (max. 10 Monate bzw. 800 Euro pro Schuljahr) zum schulgeldpflichtigen Privatschulbesuch während der Pflichtschulzeit (5. - 9. Schulstufe) unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
Der Zuschuss wird an die/den Erziehungsberechtigten ausbezahlt (per Überweisung auf die angegebene Bankverbindung).
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung.
Zuschuss Privatschulbesuch (74 KB) - .PDF