Der Amtsleitung obliegt die Führung des inneren Dienstes des Gemeindeamtes und ist
Ansprechperson der Mitglieder des Gemeinderates, Gemeindevorstandes und der Obmänner und Mitglieder der einzelnen Ausschüsse.
Anregungen, Anliegen und Wünsche der GemeindebürgerInnen werden soweit die Erledigung nicht selbst vorgenommen wird an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet.