Kastrationspflicht für Katzen

Der Verein "Streunerkatzen OÖ" wurde im August 2006 gegründet. Der Verein hat seither 360 verwilderte Katzen eingefangen, kastriert und verletzte Katzen medizinisch betreuen lassen.
Ein paar der Katzen wurden aufgrund von Verletzungen oder Krankheit vermittelt.
 
Hauptaugenmerk liegt derzeit in der Aufklärungsarbeit über verwilderte Katzen und Katzen allgemein, sowie über Vermeidung von Nachwuchs (Stichwort: Kastrationen). Beratung und Hilfe bei der Anschaffung von (Streuner)Katzen. 
  Kastrationspflicht für Katzen
Aus diesem Grund ist es uns ein großes Anliegen, auf die Kastrationspflicht hinzuweisen.
 
Um die jährliche Katzenschwemme wenigstens etwas einzubremsen gibt es seit 1.1.2005 eine Kastrationspflicht welche auch im Tierschutzgesetz verankert ist.
 
Der Gesetzestext lautet:
 
„Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben.“
 
Zu diesem Gesetzestext hat der Verein „Streunerkatzen OÖ“ eine Petition ins Leben gerufen, da Katzen in bäuerlicher Haltung von der Kastrationspflicht ausgenommen wurden und hat am 13.03.2009 folgende Stellungnahme des Bundesministerium für Gesundheit erhalten:
 
„Die Formulierung „bäuerliche Haltung" wird von den Initiatoren der gegenständlichen Petition offenbar missverstanden. Gemeint sind damit nicht Katzen, die der Landwirt tatsächlich als Heimtier hält. Für diese Katzen gelten zweifellos die selben Bestimmungen hinsichtlich der Tierhaltung wie für die Haltung aller anderen Katzen auch, dh. die Regelungen über Unterbringung und Pflege und insbesondere auch die Pflicht zur Kastration.
Der Begriff „bäuerliche Haltung" wird vielmehr als Sammelbegriff für Katzen verwendet, die neben den oben erwähnten, keinem Halter zuzuordnen sind, wie das häufig auf bäuerlichen Betrieben vorkommt. Es handelt sich dabei um Tiere, die vielleicht zwar regelmäßig auf einem bäuerlichen Hof mitgefüttert werden, aber ansonsten verwildert sind und als Streunertiere leben.“

 
Dh. Bauern müssen IHRE Katzen sehr wohl kastrieren lassen. Von der Kastrationspflicht ausgenommen sind nur Streuner, die keinem Halter zugeordnet werden können. Diese können daher jederzeit von Tierschutzvereinen eingefangen und kastriert werden.
 
Die Kastrationspflicht wird von Tierschutzvereinen als auch engagierten Privatpersonen kontrolliert und bei Verstoß zur Anzeige gebracht.
Bei Nichteinhaltung der Kastrationspflicht drohen Strafen bis zu € 3.750 Euro.
 
Wichtige Information am Rande:
Katzen können bereits ab etwa 4 Monaten geschlechtsreif werden. Eine Kastration zwischen dem 4. und 6. Lebensmonat ist daher mittlerweile durchaus üblich.Die Empfehlung, dass eine Katze erst rollig gewesen sein muss, oder ein Kater erst zu markieren angefangen haben muss, um eine Kastration durchzuführen zu können ist längst überholt und veraltet.
 
Personen die gerne "einmal Babies" hätten oder das Aufwachsen der Kleinen beobachten möchten, sollten sich ausführlich über Trächtigkeit, Geburt und Aufzucht informieren und sich dann an einen Tierschutzverein oder Tierheim wenden. Es gibt leider genug hochträchtige Katzen, die nicht mehr kastriert werden können und die ohnehin Babies bekommen. Tierschutzvereine und Tierheime würden durch Unterbringung solcher Katzen auf verantwortungsbewussten und verlässlichen Pflegeplätzen immens entlastet werden.

 

www.streunerkatzen.org