Strafregisterbescheinigung

Für die Bewerbung in vielen Berufen und viele Tätigkeiten ist die Vorlage einer Strafregisterbescheinigung (früher: Leumundszeugnis) notwendig. Meistens darf diese Bescheinigung bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Ausgestellt werden kann eine Strafregisterbescheinigung nur auf Antrag der betreffenden Person beim Gemeindeamt bzw. in Statutarstädten beim Stadtpolizeikommando. 

Die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land ist nicht berechtigt Strafregisterbescheinigungen auszustellen. Auch die "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" wird beim Gemeindeamt oder Stadtpolizeikommando ausgestellt. Sie gibt darüber Auskunft, ob Verurteilungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung und damit zusammenhängende Einträge wie gerichtliche Tätigkeitsverbote im Strafregister eingetragen und entsprechend gekennzeichnet sind oder nicht. Bei der Antragstellung ist anzugeben, für welchen Zweck die Strafregisterbescheinigung benötigt wird. Der Verwendungszweck wird auf der Bescheinigung angeführt. 

Für die Beantragung und Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung fallen Gebühren in der Höhe von 30,70 Euro an. 
Wird bekannt gegeben, wo (genaue Bezeichnung und Anschrift) der Strafregisterauszug  vorgelegt wird, fallen nur Gebühren in der Höhe von 16,40 Euro an.

 

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