Biotonne

Die Gemeinde Pfarrkirchen hat vor einigen Jahren wegen der neuen gesetzlich verpflichtenden Abfallverordnung für Haushalte die keine Möglichkeit zur Entsorgung bzw. Eigenkompostierung für den anfallenden biogenen Hausmüll haben, eine sogenannte BIO-Tonne eingeführt.
Das bedeutet, dass für „jeden Haushalt“ eine Anschlusspflicht für die Bio-Tonne besteht, außer man kompostiert im eigenen Garten.
Die Biotonne wird von JULI bis SEPTEMBER wöchentlich und von OKTOBER bis JUNI 2-wöchentlich entleert.

Die Biotonnen und die dazugehörigen Biosäcke erhalten Sie im Bürgerservice der Gemeinde Pfarrkirchen bei Bad Hall:

Biotonne
60 Liter Tonne  EUR 38,86

Biotonnensäcke
40 Liter Säcke, 26 Stück, EUR 6,65 pro Rolle
80 Liter Säcke, 10 Stück, EUR 5,52 pro Rolle
 

Diese dienen zum Einlegen, zur Geruchsminderung und zur Reinhaltung der Biotonne.
Bitte verwenden Sie speziell im Winter Biosäcke, damit das Anfrieren der biogenen Abfälle verhindert wird.
Durch die Verwendung von Biosäcken bleibt Ihre Biotonne sauber und hygienisch.

Kunststoffsäcke und nicht kompostierbare Abfälle haben im Biomüll nichts verloren.
Werden solche Gegenstände bzw.: solches Material in der Biotonne gefunden, erfolgt keine Entleerung!
 

Folgende Materialien werden übernommen: 
Obstreste, Kaffeebeutel, Sägemehl, Gemüseabfälle, Federn, Küchenkrepppapier, Haare, Kleintiermist, Pappteller ohne Beschichtung, Eierschalen, Teebeutel, Schalen von Zitrusfrüchten, Papierservietten, Schnittblumen, Speisereste (nicht flüssig), verdorbene Nahrungsmittel.

Und in kleinen Haushaltsmengen: 

Balkonpflanzen, Baumrinde, Topfpflanzen, krautige Pflanzen, Laub- Nadelstreu, reine Holzasche.

NICHT übernommen werden: 

Staubsaugerinhalte, größere Knochen, Reste von Pflanzenschutzmitteln, Windeln, Farben und Lacke, Reinigungsmittel, Medikamente, Kohlenasche, Hausmüll.

Adress- oder Namensänderungen (An- und Abmeldungen) sind aus organisatorischen Gründen dem Gemeindeamt Pfarrkirchen bei Bad Hall bekannt zugegeben. 


Zuständig