Kundmachung Objekte der Risikogruppe im Sinne des § 10 Abs. 2 Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz

Aushängezeitraum: 03.09.2024 - 19.09.2024

Kundmachung Objekte der Risikogruppe im Sinne des § 10 Abs. 2 Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz (103 KB) - .PDF

Hinweis: Um sich die Datei anzusehen, klicken Sie darauf und öffnen Sie die Datei entweder im Browser, mit einem Programm (bspw. dem Adobe Acrobat Reader) oder speichern Sie sie auf Ihrem Computer.