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Mit Inkrafttreten der Feuerwehr-Tarifordnung 2026 für das Gemeindegebiet von Pfarrkirchen bei Bad Hall gelten für bestimmte Feuerwehreinsätze einheitliche Tarife. Davon betroffen sind Einsätze, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Pfarrkirchen zählen und daher gemäß der Tarifordnung verrechnet werden.
Gerade in den Sommermonaten erreichen die Freiwillige Feuerwehr Pfarrkirchen immer wieder Anfragen zur Entfernung von Wespen- oder Hornissennestern. Ein Einsatz erfolgt grundsätzlich dann, wenn von einem Nest eine unmittelbare Gefahr für Menschen ausgeht – beispielsweise für Allergiker, Kleinkinder oder wenn sich das Nest an einem besonders sensiblen Ort befindet.
Ist ein solcher Einsatz erforderlich, wird dieser gemäß der geltenden Feuerwehr-Tarifordnung 2026 verrechnet. Diese Regelung dient dazu, dass die Freiwillige Feuerwehr Pfarrkirchen ihre personellen und technischen Ressourcen gezielt für ihre vielfältigen Aufgaben sowie insbesondere für Not- und Gefahrensituationen einsetzen kann.
Tarife für pauschalierte Einsatzleistungen:
Insekteneinsätze bis zu max. 30 Minuten, 70,00 Euro
Insekteneinsätze bis zu max. 60 Minuten, 100,00 Euro
darüber hinaus nach Aufwand
Die vollständige Feuerwehr-Tarifordnung 2026 ist auf unserer Gemeinde-Homepage unter Gebühren ersichtlich.