Topographischer Außendienst 2026 im Gemeindegebiet

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Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) führt im Zeitraum April bis November 2026 im Gemeindegebiet topographische Arbeiten durch. Diese dienen der flächendeckenden Aktualisierung des Digitalen Landschaftsmodells (DLM).

Was bedeutet das für Sie?

Im Zuge dieser Arbeiten zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages müssen Bedienstete des BEV mitunter private Wege (Feldwege, Forstwege u. dgl.) befahren.

Rechtliche Grundlage

Dies ist gesetzlich erlaubt, da Organe der Vermessungsbehörde zur Durchführung ihrer in § 1 VermG festgelegten Aufgaben gem. § 4 VermG jedes Grundstück mit Ausnahme der darauf errichteten Gebäude betreten und, soweit es die Bewirtschaftungsverhältnisse erlauben, befahren dürfen („Legalservitut“).

Hinweis

Dieses Betretungs- bzw. Befahrungsrecht wird selbstverständlich mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeübt und darauf geachtet, Beeinträchtigungen der Ausübung von Rechten an den Grundstücken soweit wie möglich zu vermeiden. 

Wir danken für Ihr Verständnis.