Subvention

Subventionsansuchen für Pfarrkirchner Vereine oder ortsnahe Vereine werden unter folgenden Voraussetzungen gewährt:

  • Vorlage von Investitionen (Rechnungen) für den Verein im Antragsjahr
  • Ausgefülltes Förderformular ohne Sachzwang der Gemeinde Pfarrkirchen bei Bad Hall.
  • Einmalige Förderung pro Jahr, welche im Gemeindevorstand behandelt wird.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung, die Förderhöhe wird vom Gemeindevorstand bzw. Gemeinderat festgestellt.

Die Gemeinde behält sich vor folgendes zu verlangen:

  • Tätigkeitsnachweise
  • Mitgliederstandsnachweis
  • Einnahmen-  Ausgabenrechnung                                                                 

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