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Der Oö. Heizkostenzuschuss kann ausschließlich online über die Website des Landes beantragt werden. Sollte kein Internetzugriff vorhanden sein, wird gebeten, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen. Ebenfalls ist es möglich, bei den Bürgerservicestellen der Gemeindeämter und Magistrate Unterstützung zu erhalten.
Die Antragstellung ist auf der Website des Landes Oö. unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/heizkostenzuschuss.htm möglich.
Die Antragsfrist läuft vom 01. Oktober 2024 bis 30. November 2024. Für sämtliche Anträge gelten die Einkommensverhältnisse des Jahres 2023.
Die Gewährung des Zuschusses ist von der Höhe des Einkommens abhängig.
Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2023 je Haushalt summiert, nachfolgende Werte nicht überschreitet:
Die Prüfung des Antrages erfolgt mittels automatisierter Unterstützung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird der Zuschuss genehmigt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut im SEPA-Raum, das im Antrag bekanntzugeben ist.
AntragstellerInnen benötigen für die Antragstellung folgende Informationen:
WICHTIG: Eine korrekte Eingabe der Daten ist erforderlich, damit die automatische Überprüfung entsprechend erfolgen kann (Beispielsweise ist der Vorname lt. Zentralem Melderegister anzugeben und nicht etwa eine Abkürzung. Auch ist darauf zu achten, dass Vor- und Nachname nicht vertauscht werden).
Oö. Heizkostenzuschuss 2024/25 (573 KB) - .PDF