OÖ Hundehaltegesetz 2024

Hundhaltegesetz

OÖ Hundehaltegesetz NEU 2024

Die wichtigsten Änderungen für alle ab dem 01.12.2024  neu angemeldeten Hunde:

  • Einteilung in große und kleine Hunde nach der 40/20 Regel (Widerristhöhe von  mindestens 40cm oder ein Gewicht von mindestens 20kg)
  • Für große Hunde und Hunde spezieller Rassen ist ab sofort eine Alltagstauglichkeitsprüfung zusätzlich zum Sachkundekurs zu absolvieren und eine Tierarztbestätigung über Größe und Gewicht erforderlich
  • "Große Hunde" die bei einer Neuanmeldung bereits das 8. Lebensjahr vollendet haben, müssen diese Prüfung nicht mehr absolvieren.

Erweiterte Pflichten bei speziellen Rassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier):

  • Leinen- u. Maulkorbpflicht ab dem 12. Lebensmonat des Tieres
  • Verhaltensmedizinische Evaluierung
  • Verlässlichkeit muss gegeben sein

Die oben genannten Rassen und deren Kreuzungen untereinander müssen, wenn sie zum Stichtag (1.12.2024) das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Alltagstauglichkeitsprüfung in jedem Fall ablegen (auch bereits angemeldete Hunde).

Erweiterte Pflichten bei "auffälligen Hunden":

  • Zusatzausbildung: Spätestens 6 Monate nach rechtskräftiger Festlegung der Auffälligkeit
  • Verhaltensmedizinische Evaluierung
  • Leinen- und Maulkorbpflicht

Alle Infos finden Sie unter:

https://hundehaltung-ooe.at/