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OÖ Hundehaltegesetz NEU 2024
Die wichtigsten Änderungen für alle ab dem 01.12.2024 neu angemeldeten Hunde:
Erweiterte Pflichten bei speziellen Rassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier):
Die oben genannten Rassen und deren Kreuzungen untereinander müssen, wenn sie zum Stichtag (1.12.2024) das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Alltagstauglichkeitsprüfung in jedem Fall ablegen (auch bereits angemeldete Hunde).
Erweiterte Pflichten bei "auffälligen Hunden":
Alle Infos finden Sie unter:
https://hundehaltung-ooe.at/