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Mit 1. Juli 2026 ist entsprechend der Novellierung des Tierschutzgesetzes (TSchG) die Pflicht zur Absolvierung eines Sachkundenachweises für die Anschaffung von Hunden, Reptilien, Amphibien und Papageienvögel in Kraft getreten. Hundehalter haben zudem innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme der Haltung einen Praxisnachweis zu erbringen.
Für bereits erfahrene Tierhalter sowie für bestimmte Berufsgruppen gelten Ausnahmen von der Nachweispflicht. Darüber hinaus sind insbesondere für die Hundehaltung Übergangsregelungen vorgesehen.
Die wichtigsten Informationen zu den neuen Bestimmungen sowie eine Übersicht über die Ausnahmen und Übergangsregelungen können dem beigefügten Informationsblatt entnommen werden.
Weitere Informationen rund um den Sachkundenachweis und zur verantwortungsvollen Tierhaltung sind außerdem unter www.tierwissen.at verfügbar.
Download:
Informationsblatt „Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz“