Elektronische Zustellung von Gemeindepost, ab 23.04.2026 erhalten Sie die Gemeindevorschreibung 2. Quartal 2026

Elektronische Zustellung von Gemeindepost

Die Gemeinde stellt bereits seit längerem Schriftstücke elektronisch zu. Hierzu musste man uns nur die E-Mail-Adresse bekanntgeben.

 

Es kann sein, dass Sie nun eine E-Mail von noreply_meinpostkorb@brz.gv.at mit dem Betreff: "Verständigung über die Bereithaltung eines behördlichen Dokuments zur Abholung" erhalten haben. 

 

Dies hat folgenden Grund:

Seit 01.12.2019 hat das Bundesrechenzentrum alle E-Mail-Adressen von „MeinPostkorb“ und vom „UnternehmensServicePortal“ in ein Teilnehmerverzeichnis zusammengeführt. 

 

Ist man bei einem dieser Bundes-Dienste registriert, können elektronische Schriftstücke grundsätzlich nur mehr dort abgeholt werden.

 

Möglichkeiten der Zustellung:

  • Privat: „MeinPostkorb“ vom Bundesrechenzentrum (help.gv.at); 
  • Firmen: „USP – UnternehmenServicePortal“ vom Finanzamt (Finanzonline); 
  • Ist man bei beiden nicht registriert, hat jedoch die E-Mail bei der Gemeinde bekanntgegeben, bekommt man das Schriftstück wie gewohnt über den bisherigen Zustelldienst (Briefbutler der Post). 
  • Ist man nirgends elektronisch registriert, bekommt man das Schriftstück am Postweg.
     

Für Fragen stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung.


Ihr Gemeindeamt-Team