Elektronische Zustellung von Gemeindepost

Elektronische Zustellung von Gemeindepost

Die Gemeinde stellt bereits seit längerem Schriftstücke elektronisch zu. Hierzu musste man uns nur die E-Mail-Adresse bekanntgeben.

 

Es kann sein, dass Sie nun eine E-Mail von noreply_meinpostkorb@brz.gv.at mit dem Betreff: "Verständigung über die Bereithaltung eines behördlichen Dokuments zur Abholung" erhalten haben. 

 

Dies hat folgenden Grund:

Seit 01.12.2019 hat das Bundesrechenzentrum alle E-Mail-Adressen von „MeinPostkorb“ und vom „UnternehmensServicePortal“ in ein Teilnehmerverzeichnis zusammengeführt. 

 

Ist man bei einem dieser Bundes-Dienste registriert, können elektronische Schriftstücke grundsätzlich nur mehr dort abgeholt werden.

 

Möglichkeiten der Zustellung:

  • Privat: „MeinPostkorb“ vom Bundesrechenzentrum (help.gv.at); 
  • Firmen: „USP – UnternehmenServicePortal“ vom Finanzamt (Finanzonline); 
  • Ist man bei beiden nicht registriert, hat jedoch die E-Mail bei der Gemeinde bekanntgegeben, bekommt man das Schriftstück wie gewohnt über den bisherigen Zustelldienst (Briefbutler der Post). 
  • Ist man nirgends elektronisch registriert, bekommt man das Schriftstück am Postweg.
     

Für Fragen stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung.